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Landesarbeitsgericht Hamm, 10 TaBV 31/05

Datum:
14.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 TaBV 31/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0314.10TABV31.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 4 BVGa 2/05
Schlagworte:
Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an den Wahlvorstand durch den Arbeitgeber Einwand der fehlenden Betriebsratsfähigkeit Interessenabwägung
Normen:
§§ 935, 940 ZPO, § 85 Abs. 2 ArbGG§ 2 Abs. 1 und 2 Wahlordnung zum BetrVG
Rechtskraft:
Gegen diese Entscheidung findet die Rechtsbeschwerde nicht statt
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Wahlvorstandes wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.02.2005 - 4 BVGa 2/05 - abgeändert.

Dem Arbeitgeber wird aufgegeben, dem Wahlvorstand eine Liste (Aufstel-lung) aller im Betrieb H1xxx beschäftigten Mitarbeiter/- innen zur Verfü-gung zu stellen, aus der jeweils Vorname und Nachname der Mitarbeiter/-innen sowie das Geschlecht der Mitarbeiter/- innen zu entnehmen ist, fer-ner deren Geburtsdaten und Nationalität sowie Eintrittsdatum in den Be-trieb.

 
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