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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1420/03

Datum:
29.01.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1420/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2004:0129.8SA1420.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 2 Ca 3136/02
Schlagworte:
Kündigung / fristlose Kündigung / eigenmächtige ,,Anleihe'' aus der Wechselgeldkasse
Normen:
BGB § 626
Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen.
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 29.04.2003 - 2 Ca 3136/02 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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