Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ta 644/03

Datum:
20.09.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 644/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2004:0920.2TA644.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bocholt, 3 Ca 2446/02
Schlagworte:
Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters
Normen:
§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 ArbGG
Rechtskraft:
Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 14.08.2003 - 3 Ca 2446/02 - abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Münster verwiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1.950,-- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank