Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 19 Sa 120/04

Datum:
03.02.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 Sa 120/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2004:0203.19SA120.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 5 (2) Ga 74/03
Schlagworte:
einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung
Normen:
§ 940 ZPO
Leitsätze:

1. Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber kann durch ein im Arbeitsvertrag vereinbartes Recht des Arbeitgebers zur Freistellung des Arbeitnehmers für den Fall der Kündigung ausgeschlossen werden, wenn die Ausübung des Freistellungs-rechtes des Arbeitgebers billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB entspricht.

2. Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund einer solchen Klausel frei und streiten die Arbeitsvertragsparteien in einem Kündigungsschutzverfahren über die Wirksamkeit der Kündigung, kann der Arbeitnehmer seine tatsächliche Beschäftigung im Wege der einstwei-ligen Verfügung durchsetzen, wenn entweder die Kündigung gerichtlich für unwirksam er-klärt worden oder sie offensichtlich unwirksam ist oder die Freistellung billigem Ermessen widerspricht.

Rechtskraft:
Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht statthaft
 
Tenor:

Verbunden mit

Berichtigungsbeschluss

06.04.2004 (siehe Anlage)

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14. Januar 2004 - 5 (2) Ga 74/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
68

69
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank