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Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 2219/03

Datum:
31.03.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 2219/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2004:0331.18SA2219.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 677/03
Schlagworte:
Krankheitsbedingte Kündigung, Leistungsunfähigkeit, Betriebsunfall, Versetzungsmöglichkeiten, leidensgerechter Arbeitsplatz
Normen:
§ 1 Abs. 1 und 2 KSchG
Leitsätze:

Auch wenn die Leistungsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsunfall zurückzu-führen ist, ergibt sich aus der erhöhten Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber nicht die Ver-pflichtung, einen leidensgerechten Arbeitsplatz freizukündigen oder durch Änderungskündi-gung zu schaffen.

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 20.11.2003 - 1 Ca 677/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

 
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