Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 16 (15) Sa 1437/03

Datum:
11.03.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 (15) Sa 1437/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2004:0311.16.15SA1437.03.01
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 7 Ca 8000/02
Schlagworte:
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Leitsätze:

Gibt eine im Rahmen ihrer Facharztausbildung in einem Krankenhaus beschäftigte Ärztin Krankenunterlagen, die ihr zur Anfertigung eines Gutachtens überlassen werden, nach einer eingetretenen Dienstunfähigkeit nicht heraus, so ist eine Kündigung zwar nur dann gerecht-fertigt, wenn die Ärztin wirksam abgemahnt worden ist. Jedoch ist dieses Verhalten geeig-net, das Vertrauen des Arbeitgebers in die ärztliche Zuverlässigkeit zu erschüttern und ver-mag deshalb einen Auflösungsgrund abzugeben.

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.07.2003 - 7 Ca 8000/02 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 11.12.2002 nicht aufgelöst worden ist.

Auf Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 6.000,-- EUR zum 31.03.2003 aufgelöst.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
58
59
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank