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Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 1069/03

Datum:
18.03.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 1069/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2004:0318.16SA1069.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 3 Ca 3358/02
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 427/04 Revision zurückgewiesen 08.06.2005
Parallelentscheidung(en):
vollständig
Schlagworte:
führende Parallelsache
Leitsätze:

führende Parallelsache

Die Einführung des BA-Vergütungsgruppenplans zum BAT-KF für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis sich nach dem BAT-KF richtet, durch die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission ist nicht offenbar unbillig i. S. d. § 319 BGB. Hierdurch sollte der Dienstgeberseite der Anreiz genommen werden, die erfassten Hilfsfunktionen fremd zu vergeben. Dieser Zweck gibt einen sachlichen Grund für die Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmergruppen ab und vermag eine even-tuelle größere nachteilige Betroffenheit von Frauen objektiv zu rechtfertigen

Rechtskraft:
Die Revision wird zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.04.2003 - 3 Ca 3358/02 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 
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