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Landesarbeitsgericht Hamm, 11 Sa 1754/03

Datum:
17.06.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1754/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2004:0617.11SA1754.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 3 Ca 738/03
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 396/04 Revision aufgehoben, zurückverwiesen 08.06.2005 - 11 Sa 1754/03 Vergleich vom 08.06.2006
Schlagworte:
Keine Geltung des BAT für studentische Hilfskräfte
Normen:
BAT § 3 g
Leitsätze:

Geltung des BAT ausgenommen. Sie haben keinen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach § 22 BAT i.V.m. der Vergütungsordnung (Anlage 1a und 1b zum BAT).

Dies gilt auch im zu entscheidenden Fall eines Studenten der Informatik und Geschichte, der in unterhälftiger befristeter Beschäftigung für das Akademische Auslandsamt der Universität die Homepage der Universität für ausländische Studieninteressierte neu zu strukturieren hatte.

Rechtskraft:
Die Revision wird zugelassen
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.09.2003 - 3 Ca 738/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

 
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