Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 4 Sa 767/03

Datum:
27.11.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 767/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2003:1127.4SA767.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Rheine, 3 (2) Ca 1117/02
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namens-liste
Normen:
§ 125 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 2 KSchG
Leitsätze:

1. Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste hat der Arbeitnehmer bei einer Betriebsveräußerung im Insolvenzverfahren eine (doppelte) Vermutung zu entkräf-ten, nämlich

- daß die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Betriebsübergangs er-folgt ist (§ 128 Abs. 2 InsO) und

- daß die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch dringende betriebliche Erfordernis-se bedingt ist (§ 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO).

2. Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste kehrt sich im Kündi-gungsschutzprozeß, in dem der Insolvenzverwalter ansonsten gem. § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG für das Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernissen darlegungs? und be-weispflichtig ist, die Darlegungs? und Beweislast um. Danach genügt es nicht, daß der Ar-beitnehmer das Vorbringen des Arbeitgebers bloß erschüttert, sondern er muß hinsichtlich der gesetzlichen Vermutung den Gegenbeweis erbringen, diese also begründet widerlegen.

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen.
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 16.02.2003 (3 [2] Ca 1117/02) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.459,36 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76
77
78
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank