Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 4 Sa 1247/03

Datum:
04.12.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1247/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2003:1204.4SA1247.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 7 Ca 7637/02
Schlagworte:
Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz
Normen:
§ 113 Abs. 3 BetrVG
Leitsätze:

1. Für Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz sind gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Hs. 2 BetrVG und § 10 Abs. 1 und 2 KSchG

. bis zu 12 bzw. 15 bzw. 18 Monatsverdienste anzusetzen,

. und zwar unter Anrechnung von Sozialplanansprüchen,

. aber ohne die Beschränkung des Gesamtbetrages auf ein Drittel der Insolvenzmasse und ohne anteilige Kürzung der einzelnen Forderungen.

2. Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können auch nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden.

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.03.2003 (7 Ca 7637/02) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 560,00 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
57
58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank