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Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 785/03

Datum:
24.09.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18, Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 785/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2003:0924.18SA785.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 785/03
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Mitverschulden, Verletzung bei der Teil-nahme an einer Rauferei
Normen:
§ 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 EntgFZ
Leitsätze:

Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer Rauferei eine Verletzung zu, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, so hat er die Arbeitsunfähigkeit verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EntgFG, wenn er die Rauferei provoziert und aktiv den Beginn der Phase der Tätlichkeiten mit eingeleitet hat.

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen.
 
Tenor:

hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 24.09.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Knipp

sowie die ehrenamtlichen Richter Schürmann und Klein

für Recht erkannt:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 27.03.2003 - 1 Ca 1521/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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