Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 1202/01

Datum:
28.02.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 1202/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2002:0228.16SA1202.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 1 Ca 3631/00
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 305/02 Revision aufgehoben , Urteil abgeändert 09.07.2003
Schlagworte:
Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates
Normen:
§ 102 Abs. 3 BetrVG
Leitsätze:

Auch wenn der Betriebsrat einer beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widerspricht, weil der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend be-rücksichtigt hat, ist für die Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs ein Mindestmaß an Kon-kretisierung erforderlich. Welche Anforderungen im einzelnen zu stellen sind, richtet sich nach den Angaben, die der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren zur sozialen Auswahl ge-macht hat.

Rechtskraft:
Die Revision wird zugelassen
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 06.06.2001 - 1 Ca 3631/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
51
52
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank