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Landesarbeitsgericht Hamm, 11 Sa 247/01

Datum:
11.12.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 247/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2001:1211.11SA247.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 2 Ca 247/01
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 224/02
Schlagworte:
Arztbesuch während der Gleitzeit
Normen:
§ 9 Ziff. 5 MTV-Metall
Leitsätze:

6 AZR 224/02 Rücknahme 14.06.2002

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer im Betrieb der Metallindustrie geltenden Gleitzeitregelung mit einer arbeitstäglichen Gleitzeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr bei einer frei wählbaren Kernarbeitszeit von 4,5 Stunden teil, so kann er für eine Stunde umfassende Arztbesuche während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen.

Rechtskraft:
Die Revision wird zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.11.2000 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bochum abgeändert und die Klage kostenpflichtig abgewiesen.

 
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