Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Sa 1773/96

Datum:
14.03.1997
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 1773/96
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:1997:0314.10SA1773.96.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 1 Ca 4/96
Normen:
§ 611 BGB; § 8 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer
Leitsätze:

Der Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung wirkt sich bei der Berechnung der tariflichen Jahressondervergütung nach § 8 I des MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer/-innen in der Pappe, Papier und Kunststoffe verarbeitenden Industrie vom 27.05.1991 nicht in der Weise aus, daß der Arbeitnehmer, der zum Auszahlungszeitpunkt im Vollzeitarbeitsverhältnis steht, in jedem Falle die volle Jahressondervergütung erhält.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Teilzeitbeschäftigung im Bezugsjahr bei der Berechnung der Jahressondervergütung zeitanteilig anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.04.1996 - 1 Ca 4/96 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank