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Arbeitsgericht Siegen, 1 BV 5/21

Datum:
17.02.2022
Gericht:
Arbeitsgericht Siegen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 BV 5/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSI:2022:0217.1BV5.21.00
 
Tenor:

1. Der Arbeitgeberin wird aufzugeben, es zu unterlassen, das Formular „Meldung einer Pflichtverletzung an Leistung und / oder Verhalten“ an die Arbeitnehmer herauszugeben und zu verwenden, sofern nicht die Zustimmung des Betriebsrats dazu erteilt ist, die fehlende Zustimmung des Betriebsrats durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt ist oder eine Betriebsvereinbarung hierüber vorliegt.

2.Der Arbeitgeberin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1) dieses Beschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 € angedroht.

 
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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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