Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Siegen, 1 Ca 1566/10

Datum:
05.05.2011
Gericht:
Arbeitsgericht Siegen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1566/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSI:2011:0505.1CA1566.10.00
 
Schlagworte:
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten; Kündigung in Unkenntnis der Schwangerschaft ist keine Diskriminierung
Normen:
§ 11 Abs. 1 MuSchG, § 15 Abs.1, Abs. 2 AGG
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 379,13 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2010 zu zahlen. 

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 875,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2010 zu zahlen. 

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.250,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus je 2.750,00 € seit dem 04.01.2011, dem 05.02.2011 und dem 03.03.2011 zu zahlen. 

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.375,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2011 zu zahlen. 

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagte zu 53 %. 

7. Der Streitwert wird auf 27.043,72 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank