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Arbeitsgericht Siegen, 2 Ca 331/06

Datum:
18.08.2006
Gericht:
Arbeitsgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 331/06
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSI:2006:0818.2CA331.06.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Hamm, 16 (18) Sa 1565/06
Schlagworte:
Zusatzurlaub für Nachtarbeit; Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Normen:
§ 6 Abs.5 ArbZG § 48a BAT-KF
Leitsätze:

Einen Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG kann auch für während der Nachtarbeit geleistete Bereitschaftsdienste verlangt werden

Instanzenzug: 16 (18 ) 1565/06, Urteil v. 29.03.2007

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger drei zusätzliche Urlaubstage für das Jahr 2005 in natura zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 1.260,00 € festgesetzt.

 
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