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Arbeitsgericht Siegen, 1 Ca 834/05 O

Datum:
09.06.2005
Gericht:
Arbeitsgericht Siegen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 834/05 O
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSI:2005:0609.1CA834.05O.00
 
Schlagworte:
Abfindungsanspruch, Entstehung, Vererblichkeit, Aufklärungspflicht
Normen:
§ 1a KSchG; §§ 613, 280 Abs. 1 BGB
Leitsätze:

Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."

Rechtskraft:
Gegen dieses Urteil kann von der klagenden Partei Berufung eingelegt werden. Für die beklagte Partei ist gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel gegeben.
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.

3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 30.000,00 €.

 
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