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Arbeitsgericht Rheine, 5 Ca 855/16

Datum:
21.06.2017
Gericht:
Arbeitsgericht Rheine
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ca 855/16
ECLI:
ECLI:DE:ARBGST:2017:0621.5CA855.16.00
 
Tenor:

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.       Der Streitwert wird auf 19.107,79 € festgesetzt.

 

Tatbestand

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1.       Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.die Beklagte zu verurteilen, ihm über den 31.12.2018 hinaus jährlich 2,5 Tonnen Anthrazit-Nusskohle zu liefern.

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4.   Hilfsweise für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu Ziff. 3 festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an ihn eine Abfindung für den Verlust seines Naturalanspruches auf 2,5 Tonnen Anthrazit Kohle zu zahlen, deren Höhe sich nach dem Verkaufspreis je Tonne bemisst, zu dem die Kohle ab dem 01.01.2019 zuzüglich Lieferung gehandelt wird.

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die Klage abzuweisen.

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Entscheidungsgründe

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* Eine Notfrist ist unabänderlich und kann nicht verlängert werden.

 

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