Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Rheine, 2 Ca 524/15

Datum:
19.05.2015
Gericht:
Arbeitsgericht Rheine
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 524/15
ECLI:
ECLI:DE:ARBGST:2015:0519.2CA524.15.00
 
Schlagworte:
Dreiseitiger Vertrag, Aufhebungsvertrag, Betriebsübergang, falsa demonstratio, Parteibezeichnung
Leitsätze:

1. Ein Aufhebungsvertrag, der als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite für das zu beendende Arbeitsverhältnis nicht den tatsächlichen Arbeitgeber nennt, löst das Arbeitsverhältnis zu diesem nicht auf.

2. Eine unschädliche Falschbezeichnung (falsa demonstratio) in der Bezeichnung der Vertragspartei liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages der wirkliche Arbeitgeber nicht bekannt war, weil ihm ein Unterrichtungsschreiben über einen Betriebsübergang erst nach dem Vertragsschluss zugegangen ist. Es fehlt dann an einem Bewusstsein hinsichtlich des wirklichen Arbeitgebers, von dem irrtümlich in der Erklärung hätte abgewichen werden können.

 
Tenor:

1.   Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch den dreiseitigen Vertrag vom  30.12.2014 beendet wurde.

2.    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.    Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 10.457,67 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank