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Arbeitsgericht Paderborn, 1 Ca 1641/18

Datum:
05.09.2019
Gericht:
Arbeitsgericht Paderborn
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1641/18
ECLI:
ECLI:DE:ARBGPB:2019:0905.1CA1641.18.00
 
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.02.2019 nicht beendet werden wird.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als System- und Produktspezialist weiter zu beschäftigen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.

Der Streitwert wird auf 48.000,00 Euro festgesetzt.

 
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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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