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Arbeitsgericht Iserlohn, 4 Ca 2109/17

Datum:
21.06.2018
Gericht:
Arbeitsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 2109/17
ECLI:
ECLI:DE:ARBGIS:2018:0621.4CA2109.17.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 24.10.2017 nicht beendet wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 € Schadensersatz zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 4/7, die Beklagte 3/7 der Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 23.976,00 € festgesetzt.

 
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