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Arbeitsgericht Iserlohn, 1 Ca 194/18

Datum:
09.05.2018
Gericht:
Arbeitsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 194/18
ECLI:
ECLI:DE:ARBGIS:2018:0509.1CA194.18.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.01.2018 zum 31.08.2018 aufgelöst werden wird.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Führung und Leistung erstreckt.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Mitarbeiter in der Oberflächenbearbeitung (Galvanik) zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird 14.000,00 € festgesetzt.

 
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