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Arbeitsgericht Iserlohn, 5 Ca 2412/08

Datum:
17.03.2009
Gericht:
Arbeitsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ca 2412/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGIS:2009:0317.5CA2412.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29.10.2008 nicht beendet worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 9.000,00 € festgesetzt.

 
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