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Arbeitsgericht Iserlohn, 4 Ca 2001/09

Datum:
26.11.2009
Gericht:
Arbeitsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 2001/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGIS:2009:1126.4CA2001.09.00
 
Leitsätze:

1. Keine Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes als Schwerbehinderter bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderung

2. Unzulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderung.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 26.05.2009 nicht aufgelöst wurde.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 6.900,00 Euro festgesetzt.

 
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