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Arbeitsgericht Iserlohn, 1 Ca 2546/08

Datum:
06.05.2009
Gericht:
Arbeitsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 2546/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGIS:2009:0506.1CA2546.08.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 899/09
Schlagworte:
Sittenwidriger Lohn bei Schulbusfahrern
Normen:
§ 138 BGB
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 05.12.2008 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten im Termin am 05.12.2008 veranlassten Kosten. Diese hat allein die Beklagte zu tragen.

Der Streitwert wird auf 3.588,19 Euro festgesetzt.

 
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