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Arbeitsgericht Iserlohn, 4 Ca 369/08

Datum:
17.04.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 369/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGIS:2008:0417.4CA369.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß Schreiben der Beklagten vom 28.01.08 unwirksam ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen als Vorarbeiter im Bereich des Harzbetriebes/Kühlbänder zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

Der Streitwert wird auf 1.339,50 Euro festgesetzt.

 
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