Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Iserlohn, 3 Ca 2636/07

Datum:
04.06.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 2636/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGIS:2008:0604.3CA2636.07.00
 
Schlagworte:
Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin

405,27 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (23.11.2007) zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Lohn für Oktober 2007 in Höhe von 1.698,09 EUR brutto abzüglich gezahlter 958,49 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (23.11.2007) zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, die der Klägerin mit Schreiben vom 25.10.2007 erteilte Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von 25.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (23.11.2007) zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits, davon hinsichtlich eines Streitwertes von 26.144,87 EUR als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 27.944,87 EUR.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank