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Arbeitsgericht Herne, 2 Ca 3033/05

Datum:
01.06.2006
Gericht:
Arbeitsgericht Herne
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 3033/05
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHER:2006:0601.2CA3033.05.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 1149/06 Berufung zurückgewiesen 08.11.2006
Schlagworte:
Wegeunfall, Betriebsunfall, Zuschuss zum Krankengeld
Normen:
§§ 5 Abs. 2, 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk; § 8 Abs. 1, 2 SGB VII
Leitsätze:

Bei einem Wegeunfall handelt es sich nicht um einen "Betriebsunfall" im Sinne des § 6 des allgemeinenverbindlichen Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk, so dass kein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zum Krankengeld besteht.

Rechtskraft:
Gegen dieses Urteil kann von der klagende Partei Berufung eingelegt werden. Für die beklagte Partei ist gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel gegeben.
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 167,83 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird zulassen.

 
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