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Arbeitsgericht Herne, 2 Ca 4455/04

Datum:
02.06.2005
Gericht:
Arbeitsgericht Herne
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 4455/04
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHER:2005:0602.2CA4455.04.00
 
Schlagworte:
Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Überstundenentgelt, Schadenersatz
Normen:
§§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 AÜG §§ 611, 826 BGB
Leitsätze:

Vereinbarung zwischen Deutschland und Rumänien zur Entsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien ansässiger Unternehmen zur Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen

Rechtskraft:
Gegen dieses Urteil kann von dem Kläger Berufung eingelegt werden. Für die Beklagten zu 1) und 2) ist gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel gegeben.
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird bei einem Gesamtstreitwert von 27.435,27 € auf 13.463,57 € festgesetzt.

 
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