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Arbeitsgericht Herne, 2 Ca 4067/04

Datum:
10.03.2005
Gericht:
Arbeitsgericht Herne
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 4067/04
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHER:2005:0310.2CA4067.04.00
 
Schlagworte:
Beleidigung im Arbeitsverhältnis ("BVB-Zecke")
Normen:
§ 626 BGB
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 08.11.2004 weder fristlos noch fristgerecht geendet hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Haustechniker weiterzubeschäftigen.

3. Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 6.128,50 € festgesetzt.

 
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