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Arbeitsgericht Herford, 3 Ca 1093/15

Datum:
22.03.2016
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ca 1093/15
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHF:2016:0322.3CA1093.15.00
 
Tenor:

wird der klagenden Partei für den 1. Rechtszug Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung ab Antragstellung bewilligt.

Zur Wahrnehmung der Rechte in diesem Rechtszug wird ihr Rechtsanwalt Dr. B. beigeordnet.

Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Rechtsanwalts.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass die klagende Partei aus ihrem Vermögen einen einmaligen Betrag von 1.830,60 EUR zu zahlen. Der Einzug der Zahlung erfolgt gesondert.

 
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