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Arbeitsgericht Herford, 2 Ca 302/10

Datum:
21.07.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 302/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHF:2010:0721.2CA302.10.00
 
Schlagworte:
Wahlbewerber, Sonderkündigungsschutz, Zeitpunkt, Beginn.
Normen:
§ 15 Abs 3 KschG
Leitsätze:

Zur Frage des Zeitpunktes des Beginns des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers

 
Tenor:

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.02.2010 nicht beendet worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei zu unveränderten

Bedingungen als gewerblichen Arbeiter tatsächlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Der Streitwert wird auf 9.350,-- € festgesetzt

 
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