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Arbeitsgericht Herford, 2 Ca 280/10

Datum:
07.07.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 280/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHF:2010:0707.2CA280.10.00
 
Schlagworte:
Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung
Normen:
§ 77 Abs. 2, 3, 4 BetrVG
Leitsätze:

Keine Verpflichtung von Arbeitnehmern zur Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung, die keine hinreichenden Angaben zu Dauer, Lage, Verteilung und Auswahl der betroffenem Arbeitnehmern enthält (wie LAG Berlin vom 29.10.1996, 10 Sa 95/98 [JURIS])

 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.173,11 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1.1.2010 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 3.173,11 € festgesetzt.

 
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