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Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 975/09

Datum:
19.02.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 975/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHF:2010:0219.1CA975.09.00
 
Schlagworte:
Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort nicht Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen festgelegt sind.
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3270,24 € brutto abzüglich

1013,66 € netto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den Basiszinssatz aus 843,40 € seit dem 01.05.2009 und aus weiteren 1403,18 € seit dem 01.07.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2256,58 € festgesetzt.

 
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