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Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 387/10

Datum:
08.09.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
1 Ca 387/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHF:2010:0908.1CA387.10.00
 
Schlagworte:
Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (hier: nach Geltendmachung von Spesen), Darlegungs- und Beweislast
Normen:
§ 612 a BGB
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die schriftliche Kündigung vom 18.3.2010 zum 15.4.2010 beendet worden ist, sondern fortbesteht.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für dieses Teilurteil auf 9.750,- € festgesetzt.

 
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