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Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 1/10

Datum:
16.04.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHF:2010:0416.1CA1.10.00
 
Schlagworte:
Zurückweisung eines vom Personalleiter der Konzerngesellschaft unterzeichneten Kündigungsschreibens, dem keine Vollmacht beigefügt war Vorentscheidung zu LAG 3 Sa 779/10 vom 17.11.2010
Normen:
§ 174 S. 1 BGB, § 174 S. 2 BGB
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom 24.12.2009 noch durch die

Kündigung der Beklagten vom 05.01.2010 beendet worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss

dieses Kündigungsschutzprozesses zu den Bedingungen der Einstellungsurkunde vom 30.01.1989 als angestellten Facharbeiter weiter zu beschäftigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 5/7, der Kläger zu 2/7.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.770,-- € festgesetzt.

 
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