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Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 961/07

Datum:
16.11.2007
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 961/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHF:2007:1116.1CA961.07.00
 
Schlagworte:
Anerkennung von Lohnansprüchen zu Insolvenztabelle
Normen:
§§ 2-4 des Restrukturierungstarifvertrages IG Metall; vom 13.11.2002; § 158 BGB.
 
Tenor:

1)      Es wird eine Forderung des Klägers in Höhe von 9.450,-- € bruttozur Insolvenztabelle festgestellt.

2)      Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3)      Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 70 % der Beklagte, zu 30 % der Kläger.

4)      Der Streitwert wird auf 1.435,-- € festgesetzt.

5)      Die Berufung für den Kläger wird zugelassen.

 
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