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Arbeitsgericht Hagen, 1 Ca 1543/12

Datum:
18.10.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Hagen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1543/12
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHA:2012:1018.1CA1543.12.00
 
Schlagworte:
Kein Verfall von Ansprüchen, deren Bestand vom Ausgang einer Kündigungsschutzklage abhängt. Annahmeverzug, Ausschlussfrist, Tarifvertrag.
Normen:
§ 615 BGB
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.717,71 Euro brutto abzüglich erhaltener Leistungen der Arbeitsagentur und des Jobcenters EN in Höhe von 4.170,51 Euro netto zzgl. 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2012 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 % aus einem Gesamtstreitwert von 6.689,02 Euro.

3. Der Urteilsstreitwert wird auf 3.547,20 Euro festgesetzt.

 
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