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Arbeitsgericht Hagen, 4 Ga 14/00

Datum:
05.07.2000
Gericht:
Arbeitsgericht Hagen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ga 14/00
ECLI:
ECLI:DE:ARBGHA:2000:0705.4GA14.00.00
 
Schlagworte:
Einstweiliger Rechtsschutz, Freistellung, Beschäftigungspflicht, Insolvenz
Leitsätze:

Eine Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers ist auch in der Insolvenz nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten.

 
Tenor:

Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger als Scanner-Operator entsprechend der bisherigen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen.

Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf DM festgesetzt.

 
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