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Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 1 Ca 2404/06

Datum:
15.05.2007
Gericht:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 2404/06
ECLI:
ECLI:DE:ARBGGE:2007:0515.1CA2404.06.00
 
Schlagworte:
Anpassung, Betriebsrente, Anpassungsprüfung
Normen:
§ 16 BetrAVG
Leitsätze:

Ablehnung einer Rentenanpassung wegen übermäßiger wirtschaftlicher Belastung. Als Beurteilungsgrundlage für eine längerfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag sowie diagnostisch die Herleitung der Entwicklung des Unternehmens für die Zukunft heranzuziehen. Dabei steht der beklagten Arbeitgeberin bei der Einschätzung künftiger Entwicklungen ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auf 1.567,80 Euro festgesetzt.

 
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