Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Dortmund, 9 Ca 5518/13

Datum:
12.02.2014
Gericht:
Arbeitsgericht Dortmund
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 5518/13
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDO:2014:0212.9CA5518.13.00
 
Schlagworte:
Unwirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot gemäß § 612 a BGB. Macht eine Arbeitnehmerin unter Einschaltung eines Rechtsanwalts einen Urlaubsanspruch geltend, der ihr bereits bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mündlich zugesagt worden ist, so erweist sich eine Kündigung als unwirksam, die darauf gestützt wird, eine Kommunikation über einen Rechtsanwalt bereits während der Probezeit entziehe die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 16.5.2013, der Klägerin zugegangen am 17.5.2013, nicht zum 31.5.2013 beendet worden ist, sondern bis zum 31.10.2013 fortbestanden hat.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägern zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.853,61 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank