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Arbeitsgericht Dortmund, 4 Ca 274/08

Datum:
29.05.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 274/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDO:2008:0529.4CA274.08.00
 
Schlagworte:
sittenwidriger Lohn, angemessene Vergütung, Discounthandel
Normen:
§§ 138, 612 Abs. 2 BGB
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.503,89 EUR brutto abzüglich gezahlter 11.369,60 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.067,30 EUR brutto abzüglich gezahlter 568,75 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.067,30 EUR brutto abzüglich gezahlter 202,80 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.335,39 EUR festgesetzt.

 
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