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Arbeitsgericht Dortmund, 6 BV 140/07

Datum:
01.10.2007
Gericht:
Arbeitsgericht Dortmund
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 BV 140/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDO:2007:1001.6BV140.07.00
 
Tenor:

1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen

a.       Betriebliches Lohnschema bei der Arbeitgeberin im Objekt „Kraftwerk I"

b.       Lage der Arbeitszeit im Objekt „Kraftwerk I" bei der Arbeitgeberin wird der Vors. Richter am LAG Hamm C bestellt.

2. Die Zahl der Beisitzer von jeder Seite wird auf zwei festgesetzt.

3. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

 
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