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Arbeitsgericht Dortmund, 3 Ca 4213/04

Datum:
16.12.2004
Gericht:
Arbeitsgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 4213/04
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDO:2004:1216.3CA4213.04.00
 
Schlagworte:
Anpassung einer Betriebsrente
Normen:
16 BetrAVG
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Rente für die Zeit vom 01.01.2002 bis 30.06.2004 von 4.701,20 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 150,93 € seit dem 1. des Folgemonats bis zum 30.06.2002 und aus jeweils 158,14 € seit dem 1. des Folgemonats vom 01.07.2002 bis zum 30.06.2004 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.07.2004 monatlich 2.593,99 € Rente zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 70 % und dem Kläger zu

30 % auferlegt.

5. Der Streitwert wird auf 5.693,04 € festgesetzt.

 
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