Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Detmold, 2 Ca 731/23

Datum:
26.06.2024
Gericht:
Arbeitsgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 731/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDT:2024:0626.2CA731.23.00
 
Schlagworte:
Ein individualrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ausübung des Initiativrechts gegenüber dem Betriebsrat über die Art und Weise der Durchführung des Gesundheitsschutzes bei nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen kann aufgrund der Gestaltungsfreiheit und dem Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien nur auf Ausnahmefälle beschränkt sein.
Normen:
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 5 ArbSchG
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.500,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen. Die Statthaftigkeit der Berufung nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes bleibt hiervon unberührt

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

RECHTSMITTELBELEHRUNG

55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 70 71
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank