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Arbeitsgericht Detmold, 2 Ca 1084/14

Datum:
29.04.2015
Gericht:
Arbeitsgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 1084/14
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDT:2015:0429.2CA1084.14.00
 
Tenor:

1)      Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 02.09.2014 noch durch die fristgemäße Kündigung des Beklagten zum 31.12.2014 endete.

2)      Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

3)      Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 02.09.2014 zum 30.09.2014 beendet worden ist.

4)      Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5)      Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.301,00 € festgesetzt.

 
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