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Arbeitsgericht Detmold, 2 Ca 524/11

Datum:
24.08.2011
Gericht:
Arbeitsgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 524/11
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDT:2011:0824.2CA524.11.00
 
Schlagworte:
Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige
Normen:
§ 17 KSchG
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der schriftlichen Kündigung des Beklagten vom 27.04.2011 sein Ende gefunden hat.

2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen als Staplerfahrer weiter zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.188,00 € festgesetzt.

 
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