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Arbeitsgericht Detmold, 2 Ca 1577/09

Datum:
28.04.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 1577/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDT:2010:0428.2CA1577.09.00
 
Schlagworte:
Frage nach Ermittlungsverfahren, Anfechtung.
Normen:
§§ 622, 119, 123 BGB
Leitsätze:

Es kann dahin stehen, ob die Frage des zukünftigen Arbeitgebers nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zulässig ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber auch bei Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt worden wäre. Weder eine außergerichtliche Kündigung noch die Anfechtung des Arbeitsvertrages sind in diesem Fall berechtigt.

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor dem 30.11.2009 endete. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/3 und das beklagte Land 1/3 zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 3.500,00 festgesetzt.

 
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