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Arbeitsgericht Detmold, 3 BV 38/08

Datum:
22.01.2009
Gericht:
Arbeitsgericht Detmold
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 BV 38/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDT:2009:0122.3BV38.08.00
 
Schlagworte:
"Erforderlichkeit" einer anwaltlichen Vertretung der JAV im Verfahren nach § 78 a BetrVG
Normen:
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 78 a BetrVG
Leitsätze:

Einer Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung der Interessen des JAV in einem Verfahren nach § 78 a BetrVG bedarf es nur dann, wenn eine Kollision zwischen den Interessen des Betriebsrates und denen der JAV tatsächlich eintritt.

 
Tenor:

Die Anträge werden zurückgewiesen.

 
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